AGB Verhundzzzt!

Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule VERHUNDZZZT, Inhaberin Vera Mayer und Verbrauchern (nachfolgend „Kunde“), die ein Angebot der Hundeschule wahrnehmen.

 

 

§ 1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule VERHUNDZZZT und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule (Trainerin Vera Mayer) lediglich Handlungsvorschläge. Da die Umsetzung des Gelernten im Unterricht/Seminar/Workshop wie auch später maßgeblich von der Mitarbeit des Kunden abhängig ist, übernimmt die Hundeschule VERHUNDZZZT als Firma keine Erfolgsgarantie. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse (Seminare/Workshops) und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.

Der Unterricht findet an vereinbarten Örtlichkeiten statt.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung & Vertragsschluss

Die Anmeldung bei der Hundeschule VERHUNDZZZT erfolgt persönlich, telefonisch auch whats App oder schriftlich per Email. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Mit der Zustimmung der Hundeschule VERHUNDZZZT (persönlich, telefonisch oder schriftlich) zur Teilnahme des Kunden wird der Vertrag verbindlich.

 (1) Einzelstunden

In den Einzelstunden bietet die Hundeschule VERHUNDZZZT dem Kunden zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht bzw. Einzelberatung an. Es handelt sich hierbei um individuelle Trainings-/ Beratungsstunden, an denen nur der Trainer und ein bestimmter Kunde mit seinem/n Hund/en teilnehmen. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Auf Grund der Ausgestaltung der Einzelstunden kann eine Anzahl der geschuldeten Stunden nicht fest vereinbart werden. Die Anzahl der Stunden richtet sich vielmehr nach der konkreten Notwendigkeit, welche sich aus dem Verhalten und Fortschritt des Kunden und seinem/n Hund/en ergibt und daher zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für sämtliche vereinbarte Einzelstunden die Bestimmungen dieses Vertrages und die diesem Vertrag zu Grunde liegenden AGB gelten.

(2) Offene Gruppen

Die Hundeschule bietet zu den im Stundenplan angegebenen Zeiten offene Gruppen an. Diese werden fortlaufend angeboten, sodass in der Regel keine Wartezeiten für den Kunden entstehen und ein Einstieg jederzeit möglich ist. An den jeweiligen Stunden der Gruppen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung bzw. Anmeldung und Zustimmung der Hundeschule teilnehmen.

(3) Geschlossene Kurse/ Kursblock

Handelt es sich bei einem Kursangebot um einen geschlossenen Kurs/ Kursblock mit einer festgelegten Anzahl von Kursstunden, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Die Kurse finden erst bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein geschlossener Kurs/ Kursblock beginnt und endet jeweils an einem von der Hundeschule im voraus bekannt gegebenen Termin. Fehlstunden von Seiten des Kunden können nur in begründeten Ausnahmefällen angerechnet und nachgeholt werden (z.B. Läufigkeit der Hündin (2 Fehlstunden werden anerkannt), nachweisliche Erkrankung des Kunden/Hundes -> Attest)! Ein Abweichen von dieser Regelung bietet der Erwerb einer Mehrfach-Karte (z.B. 10er-Karte) bzw. die Einzelzahlung von Kursstunden, wenn dies für den geschlossenen Kurs/ Kursblock von Seiten der Hundeschule angeboten wird. Durch die Nutzung einer Mehrfach-Karte bzw. Einzelzahlung besteht für den Kunden die Möglichkeit einer unregelmäßigen Teilnahme an den Kursstunden, allerdings ergibt sich hieraus kein Anrecht auf Wiederholung von Kursinhalten aus Stunden, an denen der Kunde nicht teilgenommen hat. Der Quereinstieg in einen bereits laufenden Kurs mit Reduzierung der Kursstundenanzahl/ des Kurspreises oder die Teilnahme an einzelnen Stunden eines geschlossenen Kurses/ Kursblocks ist nur nach Zustimmung der Hundetrainerin Vera Mayer möglich.

(4) Workshops/ Seminare

Teilweise bietet die Hundeschule Seminare oder Workshops zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeitpunkt solcher Workshops/ Seminare werden von der Hundeschule durch eMail, WhatsApp oder persönlich bekannt gegeben.

 

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Die aktuellen Preise sind der beigefügten Preisliste bzw. den Angaben auf der Webseite der Hundeschule VERHUNDZZZT zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per Email mitgeteilt.

(2) Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und sind auf Grund der Kleinunternehmerregelung ohne MWSt..

(3) Einzelstunden sind unmittelbar nach Ende der Stunde in bar zu bezahlen. Findet die Einzelstunde weiter als 10 KM vom Standort der Hundeschule entfernt statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten von z.Zt. 0,50 € pro weiter gefahrenen Kilometer.

(4) Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z.B. 10er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten. Mehrfach- Karten können durch Barzahlung vor Stundenbeginn erworben werden. Mehrfach- Karten sind nur nach Absprache auf andere Hund-und-Halter-Teams übertragbar, grundsätzlich aber nicht übertragbar und für den Zeitraum von einem Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Die Karte ist spätestens am Ende einer Stunde vorzulegen und wird dann um eine Einheit entwertet.

(5) Die Zahlung der Vergütung von Stunden offener Gruppen erfolgt spätestens bis Ende der jeweiligen Stunde in bar oder mittels Mehrfach-Karte.

(6) Die Kursgebühren geschlossener Kurse/ Kursblöcke sind am ersten Kurstag vollständig in bar zu begleichen. Wird für einen Kurs/ Kursblock die Möglichkeit der Mehrfach-Karten (z.B. 10er-Karten) Nutzung angeboten, so ist diese zu Beginn des Kurses zu erwerben bzw. vorzulegen.

(7) Workshops/ Seminare können in bar oder per Überweisung beglichen werden. Dem Teilnehmer wird nach Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung eine Rechnung über die Kosten per Mail zugesandt. Die Gebühren sind unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Erst dann besteht ein Anspruch auf die Teilnahme. Bei Zahlungseingang kürzer als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Vorlage eines Überweisungsträgers zum Nachweis der Zahlung erforderlich.

 

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

(1) Der Kunde kann von einer vereinbarten Einzelstunde zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt mindestens 48 Stunden vor Beginn der Einzelstunde fällt keine Gebühr an. Erfolgt der Rücktritt nicht innerhalb dieser Frist werden für den Ausfall der Stunde anteilsmäßig 50% berechnet. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und liegen im Ermessen der Hundeschule VERHUNDZZZT .

(2) Der Kunde kann von der Teilnahme an einem geschlossenen Kurs zurücktreten. Sagt er den geschlossenen Kurs nicht mindestens 48 Stunden vor Kursbeginn ab, sind 50% der Kursgebühr durch den Kunden zu zahlen. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen „Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Beginn eines geschlossenen Kurses vom Vertrag zurücktreten.




 

(3) Stornierungen von geschlossenen Kursen/ Workshops/ Seminaren und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber der Hundeschule anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung maßgeblich.

 

§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule VERHUNDZZZT

(1) Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen geschlossenen Kurs angemeldet haben, ein Trainer ausfällt oder sonstigen unvorhersehbare Ereignissen, die eine Durchführung der Veranstaltung unzumutbar erschweren, eintreten. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.

(2) Bei schwierigen Wetterbedingungen (Starkregen, hohe Außentemperaturen etc.) behält sich die Hundeschule vor, einzelne Kursstunden abzusagen bzw. zu verschieben. Die Kursinhalte werden am nächsten regulären Kurstermin nachgeholt. Die Gesamtstundenzahl eines geschlossenen Kurses bleibt unverändert.

(3) Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage/ -umlegung unverzüglich mit.

(4) Wird der Beginn eines geschlossenen Kurses terminlichen komplett verschoben, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und schuldet der Hundeschule keine Vergütung.

 

§ 6 Rückerstattung von Zahlungen

Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe von Vera Mayer.

 

§7 Haftung

(1) Die Hundeschule VERHUNDZZZT übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Kunden, seinem Hund oder Begleitpersonen bei der Anwendung der gezeigten Übungen bzw. bei der Teilnahme oder der Möglichkeit der Teilnahme bei Angeboten der Hundeschule entstehen. Ausgenommen davon ist nur die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Dies gilt auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Hundezentrums. Der Kunde ist verpflichtet, Begleitpersonen von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

(2) Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko des Erziehungsberechtigten.

(3) Die Teilnahme an Angeboten der Hundeschule VERHUNDZZZT erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der gesamten Teilnahme bleibt der Führer des Hundes gem. §833 und §834 BGB als Tierhalter bzw. Tieraufseher aufsichtspflichtig und haftet für die von ihm selbst oder seinem Hund verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt.

(4) Der Kunde versichert, dass er für seinen Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckungssumme abgeschlossen hat. Auf Verlangen ist die Versicherungspolice vorzulegen.

 

§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet die Ausrüstung seines Hundes (Halsband/ Geschirr, Leine, ggf. Maulkorb) auf ihre Funktionstüchtigkeit vor der Unterrichtsstunde zu überprüfen. Das Tragen von festem Schuhwerk wird empfohlen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen. Ferner versichert er, dass sein Hund einen altersgemäßen und zeitlich gültigen Impfstatus besitzt. Auf Verlangen ist ein gültiger Impfausweis vorzulegen.

(3) Liegen Umstände gemäß Absatz 2 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

(4) Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört und/oder andere Teilnehmer und/oder den Trainer gefährdet, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule VERHUNDZZZT für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Eine Erstattung von Kursgebühren/ Stundenentgelten erfolgt nicht.

(5) Für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen ist der Kunde verantwortlich (z.B. Führungszeugnis bei Listenhunden, Tragen von Maulkorb, Leinenzwang).

 

§ 9 Ausschluss einzelner Hunde

Die Hundeschule VERHUNDZZZT behält sich vor, Hunden, die nicht für die Teilnahme an einem Angebot der Hundeschule geeignet erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. Stellt sich dies nach Beginn der vereinbarten Leistung heraus, wird die bereits entrichtete Gebühr insoweit erstattet, als der Hund nicht an der vereinbarten Leistung teilnehmen kann.

 

§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zu Folge.

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